An dem direktionsübergreifenden Einsatz waren rund 150 Einsatzkräfte beteiligt. Unterstützt wurde die Bonner Polizei durch die Bundespolizei, den Zoll, das Ordnungsamt sowie das Ausländeramt der Stadt Bonn.
Eine Sonderauswertung des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen ergab, dass es im Jahr 2023 landesweit einen deutlichen Anstieg der Fallzahlen von Gewaltdelikten im öffentlichen Raum unter Verwendung von Messern gab. Im Zuständigkeitsbereich der Bonner Polizei sind die Fallzahlen auf einem hohen Niveau. Zwar sind die erfassten Straftaten mit Messern in 2024 im Vergleich zum vergangenen Jahr leicht zurückgegangen, dennoch sind es gerade diese Taten, die maßgeblichen Einfluss auf das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger haben.
Anfang August hatte die Bonner Polizei erstmals individuelle Messertragverbote angeordnet. Die Zielgruppe dieser gefahrenabwehrenden Maßnahme nach dem Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen sind Personen, die in der Vergangenheit bereits mit Messern oder gefährlichen Gegenständen aufgefallen sind oder Straftaten begangen haben. Bislang wurden 18 Messertrageverbote, verbunden mit einer entsprechenden Gefährderansprache bei den Adressaten, ausgesprochen. Acht weitere Verbotsverfügungen, bei denen im Falle einer Zuwiderhandlung ein Zwangsgeld in Höhe von 250,- Euro zu entrichten ist, sind am gestrigen Dienstag im Rahmen des Einsatzes zugestellt worden und damit rechtskräftig.
Polizeipräsident Frank Hoever macht deutlich: "Wir wollen keine Messer im öffentlichen Raum. Neben den individuellen Messertrageverboten als Standardmaßnahme ist es mir aber auch wichtig, dass wir hin und wieder über unseren normalen Präsenz hinaus größere Kontrollen wie diese an Kriminalitätsschwerpunkten durchführen. Dieser Einsatz ist auch Teil des 10-Punkte-Plans der Landesregierung zur Bekämpfung der Messerkriminalität."
Der Polizeipräsident hatte hierzu außerdem die strategische Fahndung (siehe Pressemeldung vom 18.11.2024, 13:30 Uhr: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/7304/5911188), insbesondere für die Innenstadtbereiche von Bonn und Bad Godesberg und für Tannenbusch, angeordnet.
Im Einsatzverlauf wurden insgesamt 213 Personen und 44 Fahrzeuge kontrolliert sowie zwei verbotene Einhandmesser sichergestellt. Die Beamtinnen und Beamten leiteten 13 Ermittlungsverfahren ein, darunter sechs wegen Drogendelikten. In 14 Fällen wurden Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt, elf davon wegen Verkehrsverstößen. Zwei Personen wurden vorläufig festgenommen. Vier von fünf Personen, bei deren Kontrollen offene Haftbefehle festgestellt wurden, konnten ihre Inhaftierung durch Zahlung der geforderten Geldbeträge vermeiden. Ein 31-Jähriger, der am Kaiserbrunnen kontrolliert wurde, wurde aufgrund eines offenen Vollstreckungshaftbefehls wegen schweren Diebstahls in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Gegen ihn wurde außerdem ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, da er rund 27 Gramm Marihuana mitführte.
Ein Teilaspekt des Großeinsatzes war auch die Kontrolle legaler Waffenbesitzer durch die Bonner Polizei als Waffenbehörde. Hierbei wurden neun Waffenbesitzer angetroffen, sieben Überprüfungen verliefen dabei ohne Beanstandungen. In zwei Fällen wurden Waffen nach Aufbewahrungsverstößen sichergestellt und entsprechende Widerrufsverfahren eingeleitet.
Auch mehrere Terminwohnungen und bordellartige Betriebe wurden im Einsatzverlauf kontrolliert. In einer Wohnung in Bonn-Plittersdorf wurden dabei eine 49-jährige Frau (Verdacht des illegalen Aufenthaltes, Ausschreibung zur Abschiebung) sowie ein 32-jähriger Mann (Verdacht der Zuhälterei) vorläufig festgenommen. Der Zoll leitete nach der Kontrolle eines Sauna-Clubs in Rheinbach ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sowie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein, da ein dort angetroffener Barmann nicht zur Sozialversicherung gemeldet war.
Bei Verkehrskontrollen, die der Verkehrsdienst der Bonner Polizei und Beamtinnen und Beamte des Zolls in Bornheim und Bonn-Gronau durchführten, wurden sechs Verwarngelder wegen fehlender Ladungssicherung erhoben. Gegen zwei Verkehrsteilnehmer wurden Ordnungswidrgkeitenanzeigen wegen mangelhafter Bereifung geschrieben.