Bei der anschließenden Überprüfung des 39-Jährigen ergaben sich Anhaltspunkte auf eine mögliche Drogeneinwirkung. Dem Beschuldigten wurde zur weiteren Beweissicherung eine Blutprobe entnommen. Dem Fahrer wurde darüber hinaus die Weiterfahrt untersagt. Das zuständige Verkehrskommissariat 2 bearbeitet nun neben dem festgestellten Handyverstoß auch das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Fahrens unter Drogeneinwirkung.
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Bornheim-Hersel: Fahrzeugkontrolle nach Handyverstoß führt zu Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des Fahrens unter Drogeneinwirkung
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