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E-Scooter-Fahrer waren alkoholisiert - Polizei ordnete Blutproben an
In der Nacht zu Sonntag (07.05.2023) stoppte eine Streifenwagenbesatzung der Wache Godesberg zwei E-Scootern-Nutzer (21 und 25 Jahre alt) auf der Burgstraße in Bad Godesberg.
PLZ
53111
Polizei Bonn
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Sie waren den Beamten gegen 03:50 Uhr aufgefallen, weil sie mit Fahrtrichtung Bad Godesberg Innenstadt in Schlangenlinien unterwegs waren. Zudem missachteten sie an der Kreuzung Kreuzung Aennchenplatz / Aennchenstraße / Burgstraße / Villichgasse eine Rotlicht zeigende Ampel.

Bei der Kontrolle war schnell klar, dass die Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Alkohol standen - Atemalkoholvortests zeigten dann auch Werte von rund 1,4 und 1,5 Promille an. Die Polizeibeamten ordneten Blutproben zur Beweissicherung an und leiteten Ermittlungsverfahren ein. Die beiden Männer werden ihre Führerscheine abgeben müssen.

Denken Sie daran: Die Nutzung eines E-Scooters unter Alkoholeinfluss kann eine Straftat darstellen, die den Führerschein kosten kann. Es gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer.

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