Ziele der Aktion waren die Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität und der Gewaltkriminalität, von Straftaten im Rotlichtmilieu sowie von Zuwiderhandlungen gegen Zoll- und Steuervorschriften. Zudem wurden Verkehrskontrollen durchgeführt. Neben den 147 Einsatzkräften waren auch vier Staatsanwälte mit im Einsatz.
Bei den Verkehrskontrollen und Fußstreifen an Einsatz- und Kriminalitätsbrennpunkten wie dem Kaiserplatz, dem Hauptbahnhof, dem Hofgarten sowie dem Stadtteil Tannenbusch wurden in der Zeit von 12:30 Uhr bis 22:30 Uhr insgesamt 333 Personen und 70 Fahrzeuge angehalten und kontrolliert. Dabei wurden neben diversen Mängeln an Fahrzeugen, auch Verstöße gegen die Anschnallpflicht, das "Handy-Verbot", die fehlende Sicherung von Kindern im Fahrzeug, auch ein Autofahrer gestoppt. Insgesamt wurden 18 Strafanzeigen gefertigt.
Im Zuge der Ermittlungen in einem Bordell in Alfter sowie acht Wohnungen in Bonn, in denen der Prostitution nachgegangen wurde, nahmen die Beamtinnen und Beamten sechs Frauen wegen des Verdachts des illegalen Aufenthaltes vorläufig fest. Auf Antrag des Ausländeramtes der Stadt Bonn wurden gegen zwei Frauen, die aus Kolumbien stammen, in Abschiebehaft genommen. Die anderen verdächtigen Frauen wurden nach Identitätsfeststellungen wieder auf freien Fuß gesetzt.
Auch legale Waffenbesitzer wurden durch Mitarbeiter der Bonner Polizei, die auch Waffenbehörde ist, aufgesucht. Kontrolliert wurde hierbei die sichere Aufbewahrung erlaubnispflichtiger Waffen. In zwei Fällen wurden Verstöße festgestellt. Dies hatte zur Folge, dass die Besitzer ihre Waffen sofort abgeben mussten. Es wurden 17 Langs- und 2 Kurzwaffen sichergestellt.
Bei Überprüfungen von Gaststätten und Shisha-Bars in Meckenheim, an denen auch der Zoll beteiligt war, wurden vier Geldspielautomaten sichergestellt. Es besteht der Verdacht der Veranstaltung von illegalen Glückspielen.
Ein besonderes Augenmerk lag auch auf der Bekämpfung der Messerkriminalität. Erstmals hat die Bonner Polizei insgesamt zwölf Messertrageverbote für Intensivtäter im Alter von 15 bis 48 angeordnet, die in der Vergangenheit bereits mit Messern oder gefährlichen Gegenständen aufgefallen sind bzw. Straftaten mit solchen Gegenständen begangen haben. Das Verbot gilt für die Dauer von drei Jahren für den gesamten Zuständigkeitsbereich der Bonner Polizei. Die entsprechenden Verbotsverfügungen wurden im Rahmen des Einsatzes persönlich zugestellt. Zusätzlich erhielten die Adressaten eine Gefährderansprache. Im Falle einer Zuwiderhandlung ist ein Zwangsgeld in Höhe von jeweils 250 Euro zu entrichten.