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Körperverletzungsdelikt in Bonner City: Haftbefehl auf Antrag der Bonner Staatsanwaltschaft
‎In den Nachtstunden zum 10.02.2019 (gegen 02:15 Uhr) kam es in der Bonner City zu einem Körperverletzungsdelikt. Einsatzkräfte der Bonner Polizei stellten im Nahbereich der gemeldeten Örtlichkeit "Am Hof" vier junge Männer im Alter 21, 23, 25 und 26 Jahren fest.
PLZ
53111
Polizei Bonn

Der augenscheinlich nicht unerheblich verletzte 26-Jährige aus dieser Gruppe wurde mit einem Rettungstransportwagen zur weiteren Behandlung in eine Krankenhausambulanz eingeliefert.

Die Angetroffenen schilderten den Polizeikräften dann, dass sie gemeinsam von einer Gaststätte kommend auf dem Heimweg gewesen seien, als sie von drei ihnen unbekannten Personen auf der Straße "Am Hof" in Höhe der Fürstenstraße unvermittelt angesprochen und aufgefordert wurden, "einen anderen Weg zu gehen". Im weiteren Verlauf wurde die Gruppe um den 26-Jährigen von den Unbekannten attackiert. In Folge des Angriffs ging der 26-Jährige zu Boden und wurde dann weiter massiv attackiert und verletzt. Die Unbekannten flüchteten schließlich vom Ort des Geschehens.

Im Zuge der sofort eingeleiteten Fahndungs- und Ermittlungsmaßnahmen überprüften die Einsatzkräfte im Nahbereich des Tatortes zwei verdächtige Personen. Den 23-Jährigen, der der Polizei auch auf dem Gebiet der Gewaltkriminalität bekannt ist, nahmen sie vorläufig fest. Nach Abschluss der ersten Ermittlungen durch die Kriminalwache wurde der Verdächtige in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Bonn wieder entlassen, da nach dem ersten Ermittlungsstand keine Haftgründe vorlagen.

(hierzu auch Pressemeldung vom 11.02.2019)

Über die weitergehenden Ermittlungen des zuständigen Kommissariates 32 erhärtete sich der Tatverdacht gegen den zunächst vorläufig Festgenommenen weiter. Der 26-jährige Geschädigte wird aufgrund seiner massiven Verletzungen im Kopfbereich weiterhin stationär in einem Krankenhaus behandelt.

Auf der Grundlage der aktuellen Ermittlungsergebnisse, zu denen die Darstellung der Vorerkenntnisse zu dem 23-jährigen Beschuldigten, das Verletzungsbild des Geschädigten nach rechtsmedizinischer Untersuchung sowie weitere Erkenntnisse zum Tatablauf gehören, erwirkte die Bonner Staatsanwaltschaft beim zuständigen Amtsgericht einen Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung, in dem der Haftgrund der Wiederholungsgefahr begründet ist.

Der 23-Jährige wurde in den frühen Morgenstunden des 15.02.2019 von Fahndungsteams der Bonner Polizei im Raum Siegburg angetroffen und festgenommen. Er wird nun dem zuständigen Haftrichter vorgeführt.

Die eng mit der Bonner Staatsanwaltschaft abgestimmten Ermittlungen dauern weiter an.

 

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