Dabei fiel gegen 15:20 Uhr der 31-jährige Führer eines Elektrokleinstfahrzeuges auf dem Rheinweg in Kessenich auf. Er konnte keinen Nachweis über eine gültige Versicherung für seinen E-Scooter erbringen, weswegen ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet wurde. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt.
Gegen 17:20 Uhr wurden die Beamten auf den 51-jährigen Fahrer eines E-Bikes auf der Meßdorfer Straße in Dransdorf aufmerksam. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass es sich nicht um ein handelsübliches Pedelec handelte, sondern um ein E-Bike, dessen Motor auch mit einem Gasgriff bedient werden konnte. Es handelte sich daher nicht um ein Fahrrad, sondern um ein u.a. versicherungs- und betriebserlaubnispflichtiges Kraftfahrzeug. Auch ergaben sich Hinweise auf eine Drogenbeeinflussung des Mannes. Ein freiwillig durchgeführter Drogenvortest reagierte positiv auf Cannabis und Amphetamine. Die Polizisten ordneten deshalb eine Blutprobe zur Beweissicherung an. Da der Fahrzeugführer zudem nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war, wurde ebenfalls ein Ermittlungsverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Das E-Bike wurde zur Beweissicherung sichergestellt.
Bei der Kontrolle eines 32-jährigen Autofahrers gegen 17:50 Uhr auf dem Friesenweg in Graurheindorf stellten die Polizeibeamten fest, dass der Mann das Fahrzeug ohne die erforderliche Fahrerlaubnis führte. Diese war ihm entzogen worden. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ein Ermittlungsverfahren wurde ebenfalls gegen die Halterin des Fahrzeuges eingeleitet, da hier der Verdacht besteht, dass die Fahrt ohne Fahrerlaubnis angeordnet oder zugelassen worden ist.
Insgesamt wurden im Rahmen der Kontrollen 19 Verwarngelder erhoben und drei Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen diverser Verkehrsverstöße gefertigt.