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Mit "falschem Fünfziger" in Supermarkt bezahlt - Polizei nahm zwei Tatverdächtige vorläufig fest
Mit einem offensichtlich "falschen Fünfziger" bezahlte ein Tatverdächtiger in den Nachmittagsstunden des 31.07.2017 ein Milchgetränk in einem Mehlemer Supermarktes.
PLZ
53227
Polizei Bonn

Gegen 15:45 Uhr hatte der Verdächtige seinen Einkauf getätigt - anschließend entfernte er sich mit einem Bus in Richtung Bad Godesberg.

Nachdem der offensichtlich gefälschte Geldschein aufgefallen war, informierten die Mitarbeiter des Marktes die Polizei. Eine Funkstreifenwagenbesatzung nahm die ersten Ermittlungen vor Ort auf und stellte den Geldschein, der unter anderem keinen Silberstreifen aufwies, sicher.

Zeugen hatten darüber hinaus eine zweite Person in unmittelbarer Nähe des Supermarktes beobachtet, die möglicherweise mit dem Hauptverdächtigen gemeinsam unterwegs war. Die Polizeistreife stellte daraufhin die Personalien des jungen Mannes fest.

Nachdem die Fahndungsmaßnahmen zunächst nicht zur Feststellung des Verdächtigen führten, meldete sich gegen 16:50 Uhr erneut ein Mitarbeiter des Supermarktes und teilte mit, dass der junge Mann erneut im Ladenlokal aufgetaucht sei. Der 25-Jährige wurde von einer Funkstreifenwagenbesatzung noch im Ladenlokal festgestellt. Er führte diesmal lediglich einen Fünf-Euro-Schein mit.

Der Mann, der auf den Gebieten der Eigentums- und Gewaltkriminalität und aufgrund von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz bekannt ist, wurde vorläufig festgenommen. Ein Team der Kriminalwache koordinierte die weiteren Maßnahmen, zu denen auch die Durchsuchung seiner Wohnung gehörte. Vor Ort wurde auch die zweite verdächtige Person, ein der Polizei auf den Gebieten der Eigentums-, Gewalt- und Rauschgiftkriminalität bekannter 24-Jähriger angetroffen und ebenfalls vorläufig festgenommen. Er wurde nach Abschluss der ersten Maßnahmen wieder nach Hause entlassen.

Das zuständige KK 24 hat die Ermittlungen zu dem Fall übernommen und prüft auch, ob die vorläufig festgenommenen Personen möglicherweise für weitere, gleichgelagerte Delikte in Frage kommen.

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