Das Leichtkraftrad wurde daher auf dem Wittelsbacherring angehalten und kontrolliert. Es stellte sich heraus, dass der 61 jährige Fahrer das Kennzeichen seit einigen Wochen verloren hatte und behelfsweise das Pappschild angebracht hatte.
Bei der Kontrolle wurde darüber hinaus festgestellt, dass der Bremshebel der Vorderradbremse am Ansatz abgebrochen war. Ein Bremsen war nur mit der deutlich weniger effektiven Fußbremse möglich. Eine Weiterfahrt war daher bereits aus Sicherheitsgründen ausgeschlossen. Die Entscheidung zum Verbot der Weiterfahrt wurde weiter untermauert, als sich Hinweise auf einen möglichen Drogenkonsum ergaben. Ein freiwillig durchgeführter Drogenvortest reagierte positiv auf Amphetamine. Zur Beweissicherung wurde die Entnahme einer Blutprobe angeordnet.
Den Kradfahrer erwarten nun Ordnungswidrigkeitenverfahren u.a. wegen des Fahren unter Drogeneinfluss und der erheblichen technischen Mängel an seinem Motorrad. Darüber hinaus wird auch das zuständige Straßenverkehrsamt entsprechend informiert.
Die zuständige Direktion Verkehr führt die weitergehenden Ermittlungen.