Eine kurze Zeit später eintreffende Polizeistreife traf den Verdächtigen kurze Zeit später in dem Treppenhaus ab und überprüfte ihn. Der auf dem Gebiet der Eigentumskriminalität und aufgrund von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz polizeibekannte Mann führte bei seinem Antreffen einen größeren Schraubendreher mit.
Die Einsatzkräfte stellten vor Ort fest, dass die Haustüre des Objektes frische Hebelspuren aufwies und augenscheinlich gewaltsam geöffnet worden war. An mehreren Wohnungstüren des Mehrparteienhauses fanden sich darüber hinaus Hebelspuren - nach dem derzeitigen Ermittlungsstand gelang das gewaltsame Öffnen hierbei jedoch nicht.
Der 45-Jährige, der nach den weitergehenden Ermittlungen auch nicht über einen festen Wohnsitz verfügt, wurde vorläufig festgenommen. Auf Antrag der zuständigen Staatsanwaltschaft erließ ein Richter am 05.06.2024 Haftbefehl gegen den Beschuldigten. Das zuständige KK 13 hat die Ermittlungen zu dem Geschehen übernommen und prüft hierbei auch, ob der Festgenommene gegebenenfalls noch für weitere Einbrüche in Betracht kommen könnte.