Der Junge war am 23.10.2024 an einem Geldausgabeautomaten fotografiert worden, als er mit einer gestohlenen Debitkarte einen vierstelligen Bargeldbetrag von einem fremden Konto abhob (siehe dazu auch unsere Meldung vom 06.02.2025, 12:09 Uhr: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/7304/5965459). Bereits am 10.02.2025 führten Zeugenhinweise zur Identifizierung des Jungen. In der Folge wurde ein Durchsuchungsbeschluss für die elterliche Wohnung beantragt und erlassen.
Bei der am Dienstagmittag (11.02.2025) durch das Kriminalkommissariat 16 durchgeführten Durchsuchung wurde dann nicht nur der Personalausweis des Geschädigten vom 23.10.2024 aufgefunden, sondern auch zwölf weitere EC- und Kreditkarten. Neun dieser Karten konnten zwischenzeitlich insgesamt sieben weiteren Taschendiebstählen in Düsseldorf, Köln und Bornheim eindeutig zugeordnet werden. Die Ermittlungen bezüglich der drei anderen Karten, die mutmaßlich auch aus Taschendiebstählen stammen, dauern an, da die Karteninhaber im benachbarten Ausland wohnhaft sind.