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Nach Übergriff auf offener Straße: 24-Jähriger darf Wohnung für 10 Tage nicht mehr betreten
Am Dienstag, 05.05.2020, hat eine Streifenwagenbesatzung der Wache Innenstadt einem 24-jährigen Bonner ein 10-tägiges Wohnungsbetretungsverbot ausgesprochen
PLZ
53119
Polizei Bonn

Gegen 12.30 Uhr war er, so der bisherige Ermittlungsstand, auf offener Straße in Bonn-Tannenbusch gegen seine 19-jährige Freundin übergriffig geworden. Dabei soll er sie zu Boden geschubst und leicht verletzt haben. Als sie daraufhin die Polizei mit ihrem Mobiltelefon anrufen wollte, soll er ihr dieses aus der Hand gerissen und auf die Straße geworfen haben. Anschließend entfernte er sich. Die Beamten trafen den Tatverdächtigen kurze Zeit später in der Nähe an, stellten seine Personalien fest und sprachen ihm das Betretungsverbot für die Wohnung aus, die er gemeinsam mit der Frau bewohnt.

Bei Missachtung dieses Verbots droht dem Mann eine Strafe von 500 Euro. Ihn erwartet zudem ein Strafverfahren wegen Körperverletzung.

Das zehntägige Rückkehrverbot bei einer polizeilichen Wohnungsverweisung soll den Opfern Zeit geben, sich Beratung und Unterstützung in einer Hilfseinrichtung vor Ort zu holen. Die Beamten klärten die Frau über die Hilfsangebote und ihre Rechte auf.

Weitere Informationen zur rechtlichen Situation der Opfer und Hilfsangeboten finden Interessierte unter: https://polizei.nrw/artikel/haeusliche-gewalt-und-polizeiliches-handeln

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