Bei der Überprüfung ergaben sich Anhaltspunkte für eine mögliche Drogeneinwirkung. Nachdem ein freiwillig durchgeführter Schnelltest positiv verlaufen war, wurde die Entnahme einer Blutprobe zur Beweissicherung angeordnet.
Das zuständige Verkehrskommissariat führt nun die weitergehenden Ermittlungen wegen des Verdachts des Fahrens unter Drogeneinfluss.