Bei der anschließenden Überprüfung ergaben sich Anhaltspunkte auf mögliche Alkohol- und Drogeneinwirkung. Nachdem ein Atemalkoholtest einen Wert von rund 2,2 Promille ergeben hatte und ein freiwillig durchgeführter Drogenvortest Anhaltspunkte für den möglichen Konsum harter Drogen signalisierte, wurde zur Beweissicherung die Entnahme entsprechender Blutproben angeordnet.
Das zuständige Verkehrskommissariat übernimmt die weitergehenden Ermittlungen zu dem Fall. Der Fahrer hatte keinen Führerschein bei sich - auch hierzu dauern die Ermittlungen an. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt.