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Polizei stoppt alkoholisierten Fahrradfahrer mit rund 1,6 Promille
In der Nacht zu Dienstag (29.06.2021) stoppte eine Streifenwagenbesatzung der Wache Ramersdorf einen Fahrradfahrer an der Kennedybrücke in Beuel.
PLZ
53225
Polizei Bonn
Polizei Bonn

Der 32-Jährige fuhr gegen 01:00 Uhr auf der Kennedybrücke in Fahrtrichtung Konrad-Adenauer Platz, als er den Polizisten auffiel, weil er ohne Licht unterwegs war. Der Mann zeigte bei der Kontrolle deutliche Anzeichen einer Alkoholeinwirkung.

Nachdem freiwillig durchgeführte Atemalkoholvortests vor Ort sowie auf der Wache Werte von rund 1,6 beziehungsweise 1,7 Promille ergaben, ordneten die Polizisten die Entnahme einer Blutprobe an und untersagten dem 32-Jährigen die Weiterfahrt. Zudem wurde der Führerschein des Mannes sichergestellt und ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet.

Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang davor, Promillegrenzen beim Radfahren nicht einzuhalten. Betrunkene Radfahrer gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Bei Radfahrern liegt die Promillegrenze für die absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille. Wer mit diesem Wert oder mehr auf dem Rad fährt, begeht eine Straftat, auch wenn bei der Fahrt niemand zu Schaden gekommen ist. Fallen Radfahrer durch ihre Fahrweise auf oder gefährden andere, kann bereits ab Erreichen des relativen Grenzwertes von 0,3 Promille eine Strafanzeige erfolgen. Wer alkoholisiert auf dem Fahrrad erwischt wird, muss neben Bußgeldern und Geldstrafen auch mit Auswirkungen auf den Führerschein rechnen. Sowohl Punkte in Flensburg als auch die Anordnung zu einer zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) sowie der Entzug der Fahrerlaubnis sind mögliche Konsequenzen.

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