Für das Deliktsfeld Taschendiebstahl wird die Maßnahme bis zum 22.12.2024 verlängert. Die entsprechenden Kontrollen zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls und der Messerkriminalität sollen bis zum 13.01.2025 fortgeführt werden.
Die strategische Fahndung ist eine Maßnahme der Gefahrenabwehr nach dem Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie gibt der Polizei die Ermächtigung zu polizeilichen Anhalte- und Sichtkontrollen auch ohne konkrete Verdachtsmomente. Unter besonderer Berücksichtigung des Verfassungsgrundsatzes der Verhältnismäßigkeit können Personen angehalten, nach ihrer Identität befragt und auch mitgeführte Gegenstände sowie Fahrzeuge in Augenschein genommen werden.