Polizeipräsident Frank Hoever ordnet erneut “Strategische Fahndung“ zur Bekämpfung von Taschendiebstahl und Wohnungseinbruchsdiebstahl an

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Bild einer Kontrollaktion durch die Polizei. Ein Beamter kontrolliert Ausweispapiere
Polizeipräsident Frank Hoever ordnet erneut “Strategische Fahndung“ zur Bekämpfung von Taschendiebstahl und Wohnungseinbruchsdiebstahl an
Mit der erneuten Anordnung der strategischen Fahndung tritt Polizeipräsident Frank Hoever zum einen den anhaltend hohen Fallzahlen im Deliktsbereich des Taschendiebstahls entgegen. Die Maßnahme ordnet der Behördenleiter aber auch zur Bekämpfung der zu Beginn der dunklen Jahreszeit zu erwartenden steigenden Fallzahlen für den Bereich des Wohnungseinbruchsdiebstahls an.
PLZ
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Polizei Bonn
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Die strategische Fahndung ist eine Maßnahme der Gefahrenabwehr. Sie gibt der Polizei die Ermächtigung zu polizeilichen Anhalte- und Sichtkontrollen. Sie ist aufgrund der hohen Fallzahlen und der zu befürchtenden Entwicklungen anlassbezogen, jedoch unabhängig von einer konkreten Verdachtslage. Unter besonderer Berücksichtigung des Verfassungsgrundsatzes der Verhältnismäßigkeit können Personen angehalten, nach ihrer Identität befragt und auch mitgeführte Gegenstände sowie Fahrzeuge in Augenschein genommen werden.

Für 28 Kalendertage stehen dabei vom 24.11.2023 an zum einen die Bonner sowie die Bad Godesberger Innenstadt bzw. der Bonner Weihnachtsmarkt und der Bad Godesberger Nikolausmarkt im Fokus der Einsatzkräfte. Die Vorweihnachtszeit ist die Hochsaison der Taschendiebe. Im Zuständigkeitsbereich der Bonner Polizei bewegen sich die Fallzahlen beim Taschendiebstahl weiterhin auf hohem Niveau. Sie liegen im laufenden Kalenderjahr rund 17 % über dem Schnitt der letzten fünf Jahre (Stand 08.11.2023). Die Anhalte- und Sichtkontrollen sollen ausschließlich in der Zeit von 10:00 Uhr bis 23:00 Uhr stattfinden.

Bereits vom 20.11.2023 an, ebenfalls für 28 Kalendertage, wird die Bonner Polizei im gesamten Zuständigkeitsgebiet Kontrollen, insbesondere an Ein- und Ausfallstraßen, durchführen. Im Visier haben die Beamtinnen und Beamten dabei Wohnungseinbrecher und hier speziell auch sogenannte reisende Täter. Grundlage für die Auswahl der Kontrollstellen, an denen in der Zeit von 12:00 Uhr bis 22:00 Uhr kontrolliert werden soll, sind dabei Auswertungen hinsichtlich aktueller Brennpunkte. Bei Betrachtung der Entwicklung der jährlichen Fallzahlen zu Beginn der dunklen Jahreszeit ist regelmäßig ein stetiger Anstieg der Wohnungseinbrüche, insbesondere in den Monaten Oktober bis Dezember, festzustellen.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110