Zum 18.12.2023 wurde die Verlängerung der Maßnahme gem. § 12a I Nr. 1 PolG NRW angeordnet.
Die strategische Fahndung ist eine Maßnahme der Gefahrenabwehr. Sie gibt der Polizei die Ermächtigung zu polizeilichen Anhalte- und Sichtkontrollen. Sie ist aufgrund der hohen Fallzahlen und der zu befürchtenden Entwicklungen anlassbezogen, jedoch unabhängig von einer konkreten Verdachtslage. Unter besonderer Berücksichtigung des Verfassungsgrundsatzes der Verhältnismäßigkeit können Personen angehalten, nach ihrer Identität befragt und auch mitgeführte Gegenstände sowie Fahrzeuge in Augenschein genommen werden.
Die Maßnahmen der strategischen Fahndung gelten ab dem 18.12.2023 für folgende örtliche Schwerpunkte und Deliktsbereiche:
- Taschendiebstahl für den Bereich Bonn-Innenstadt und Bad Godesberg-Zentrum, insbesondere im Bereich der dortigen Weihnachtsmärkte und deren Umfeld, jeweils in der Zeit von 10:00–23:00 Uhr, bis zum Ende der Weihnachtsmärkte am 23.12.2023.
- Wohnungseinbruchdiebstahl im gesamten Zuständigkeitsbereich der Bonner Polizei, insbesondere im Bereich von Ein- und Ausfallstraßen, jeweils in der Zeit von 12:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Die strategische Fahndung für den Bereich Wohnungseinbruchdiebstahl wurde zunächst bis einschließlich 14.01.2023 verlängert.