(Siehe dazu unsere Meldung zum Verlauf des Bonner Rosenmontagszuges vom 12.02.2024, 18:00 Uhr: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/7304/5712720).
Im Zeitraum zwischen Rosenmontag, 06:00 Uhr, und Veilchendienstag, 06:00 Uhr, wurden im gesamten Zuständigkeitsbereich der Bonner Polizei nach ersten Feststellungen 26 Ermittlungsverfahren wegen Straftaten mit Karnevalsbezug eingeleitet, darunter 18 Körperverletzungsdelikte, drei sexuelle Belästigungen und zwei Widerstände. Drei Personen wurden in Gewahrsam genommen, die entweder betrunken waren, randaliert hatten oder einem der 23 ausgesprochenen Platzverweise nicht nachgekommen waren.
Am Montagabend erstattete ein 13-jähriges Mädchen in Begleitung ihres Vaters Anzeige. Nach bisherigem Sachstand war sie zwischen 16:00 Uhr und 17:00 Uhr auf der Bonner Poststraße in Höhe des Restaurants "Five Guys" von mehreren gleichaltrigen Mädchen angegriffen worden. Hierbei wurde sie durch Schläge und Tritte verletzt. Die Ermittler des Kriminalkommissariats 14 bitten unter 0228 15-0 oder %20KK14.Bonn [at] polizei.nrw.de (KK14[dot]Bonn[at]polizei[dot]nrw[dot]de) um Zeugenhinweise.
Gegen 20:00 Uhr wurde durch unbekannte Täter bei einer Karnevalsveranstaltung in einer Sporthalle in Rheinbach-Wormersdorf Reizgas versprüht. Hierbei wurden insgesamt elf Personen leicht verletzt, die alle ambulant vor Ort behandelt wurden. Die Ermittlungen führt ebenfalls das Kriminalkommissariat 14.
Etwa 20-25 Jahre alt und mit "Bankräuber-Kostüm" beschrieb ein 25-Jähriger zwei bislang unbekannte Männer, die ihn gegen 23:10 Uhr auf der Dorotheenstraße in der Bonner Nordstadt beiseite gezogen und mit einem Holzstock attackiert haben sollen. Im Anschluss liefen beide, die Deutsch ohne Akzent sprachen, in Richtung Heerstraße davon. Hinweise zu den Unbekannten gehen an das Kriminalkommissariat 14.
Die in dieser vorläufigen Einsatzbilanz dargestellten Kriminalitätszahlen können sich noch verändern. Die Auflistung steht unter dem Vorbehalt, dass noch weitere Anzeigen bei der Bonner Polizei eingehen, beziehungsweise dass Delikte im Zuge der Ermittlungen anders eingeordnet werden müssen.