Bei der anschließenden Überprüfung ergaben sich Anhaltspunkte für eine mögliche Drogeneinwirkung. Nachdem ein freiwilliger Drogenschnelltest "positiv" ausgefallen war, wurde zur Beweissicherung die Entnahme einer Blutprobe angeordnet. Dem 42-jährigen Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt. Das zuständige Verkehrskommissariat führt nun ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Fahrens unter Drogeneinwirkung.
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Verkehrskontrolle in Bad Honnef-Aegidienberg - Ermittlungen gegen Autofahrer wegen des Verdachts des Fahrens unter Drogeneinwirkung
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