Bei der Überprüfung ergaben sich Anhaltspunkte auf eine mögliche Drogeneinwirkung. Nachdem ein freiwilliger Drogentest diesen Verdacht zunächst bestätigte, wurde die Entnahme eine Blutprobe zur Beweissicherung angeordnet.
Dem 41-Jährigen wurde die Weiterfahrt untersagt. Da er keinen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik hat, hinterlegte er eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500,00 Euro. Das zuständige Verkehrskommissariat hat die weitergehenden Ermittlungen zu dem Fall übernommen.