Bei der anschließenden Überprüfung ergaben sich für die Polizisten Anhaltspunkte für eine mögliche Drogeneinwirkung. Nachdem ein freiwilliger Drogenschnelltest den Verdacht auf Drogeneinwirkung bestätigt hatte, wurde die Entnahme einer Blutprobe zur Beweissicherung angeordnet. Zudem untersagten die Einsatzkräfte dem 29-Jährigen die Weiterfahrt.
Das zuständige Verkehrskommissariat führt nun die weitergehenden Ermittlungen wegen des Verdachts des Fahrens unter Alkoholeinwirkung.