Der PKW wurde folgend angehalten und im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle kontrolliert. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass die Reifen des VW Golf überaltert waren und nicht mehr die erforderliche Mindestprofiltiefe aufwiesen. Eine Überprüfung des Fahrzeugführers ergab, dass dieser nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Ebenfalls ergab sich der Verdacht, dass der 31-jährige Mann unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Ein freiwillig durchgeführter Drogenvortest reagierte positiv auf Cannabis. Dem Beschuldigten wurde daher eine Blutprobe zur Beweissicherung durch eine Ärztin entnommen. Nach einer Recherche in den polizeilichen Datensystemen stellte sich heraus, dass der Fahrer bereits mehrfach wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Erscheinung getreten war.
Das geführte Fahrzeug wurde durch die Beamten zur Verhinderung weiterer Straftaten sichergestellt. Den Mann erwartet ein Ermittlungsverfahren, u.a. wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Ein gesondertes Ermittlungsverfahren wurde ebenfalls gegen den Halter des PKW eingeleitet, da hier der Verdacht besteht, dass er die Fahrt des 31-Jährigen ohne Fahrerlaubnis angeordnet oder zugelassen hat.