Bei der anschließenden Überprüfung ergaben sich Anhaltspunkte für eine mögliche Einwirkung von Betäubungsmitteln. Nachdem ein freiwilliger Schnelltest positiv auf Cannabis reagiert hatte, wurde zur Beweissicherung die Entnahme einer Blutprobe angeordnet. Darüber hinaus untersagten die Polizisten die anschließende Weiterfahrt.
Das zuständige Verkehrskommissariat führt nun die weiteren Ermittlungen wegen des Verdachts des Handygebrauchs während der Fahrt und des Fahrens unter Drogeneinwirkung.