Im Fokus der Polizisten standen bei der Kontrollaktion unter anderem auch E-Scooter.
Insgesamt 48 Fahrzeuge, davon 10 E-Scooter, wurden im Rahmen der Kontrollmaßnahmen kontrolliert. In 8 Fällen wurden Verwarngelder erhoben. In drei Fällen wurden Ordnungswidrigkeitenanzeigen und in zwei Fällen Strafanzeigen eingeleitet.
Ein 23-jähriger E-Scooterfahrer missachtete gegen 03:25 Uhr an der Kreuzung Siegburger- und Königswinterer Straße eine rote Ampel und nahm einem Streifenwagen die Vorfahrt. Bei einem daraufhin durgeführten freiwilligen Atemalkoholvortest stellte sich zudem heraus, dass der 23-Jährige mit rund 1,1 Promille unterwegs war. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und die Beamten ordneten die Entnahme eine Blutprobe zur Beweissicherung an.
Am Adelheidisplatz wurde eine 19-Jährige kontrolliert, die ebenfalls auf einem E-Scooter unterwegs war. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholvortest ergab einen Wert von rund 1,0 Promille. Die Polizisten ordneten auch hier eine Blutprobe an.
Einen weiteren E-Scooterfahrer zogen die Beamten am Bertha-von-Suttner-Platz aus dem Verkehr, da er vor den Polizisten eine rote Ampel missachtete. In zwei weiteren Fällen waren verbotenerweise zwei Personen auf einem E-Scooter unterwegs.
Beachten Sie, dass die Nutzung eines E-Scooters unter Alkoholeinfluss eine Straftat darstellen kann, die den Führerschein kosten kann. Es gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer.