Zur Unfallzeit gegen 14:50 Uhr befuhr ein 84-jähriger Radfahrer die Winterstraße in Fahrtrichtung Dechant-Heimbach-Straße. Dort wurde der Senior nach eigenen Angaben von einem Pkw überholt, der so nah an dem Radfahrer vorbeifuhr, dass dieser nur mit Mühe einen Sturz verhindern konnte. Nach dem Überholvorgang scherte der PKW so dicht vor dem 84-Jährigen ein, dass dieser zu Fall kam und sich verletzte. Der Pkw setzte seine Fahrt fort. Zu dem Fahrzeugführer bzw. der Fahrzeugführerin sowie zu dem Pkw selbst sind keine weiteren Informationen bekannt.
Der 84-Jährige zeigte den Sachverhalt am Sonntag (05.05.2024) auf einer Polizeiwache an.
Die Ermittler suchen jetzt Zeugen, die den Verkehrsunfall beobachtet haben. Hinweise nimmt das Verkehrskommissariat 2 unter der Rufnummer 0228 15-0 oder per Mail an %20vk2.bonn [at] polizei.nrw.de (vk2[dot]bonn[at]polizei[dot]nrw[dot]de) entgegen.
Die Polizei weist erneut darauf hin:
Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung von April 2020 ist der Seitenabstand den Kraftfahrzeuge beim Überholen u.a. von Radfahrenden einhalten müssen gesetzlich geregelt. Der §5 Absatz 4 der StVO wurde entsprechend ergänzt:
Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 Meter und außerorts mindestens 2 Meter.