Artikel 17 des Grundgesetzes führt aus, dass jedermann das Recht hat, sich einzeln oder in Gemeinschaft schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden (Petitionsrecht). Diese Bestimmung ist gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen unmittelbar geltendes Recht. Das Beschwerdemanagement der Polizei leitet sich aus dem Petitionsrecht ab.
Die Polizei Bonn bietet jedem Bürger im Rahmen unseres Sachgebietes Bürgerdialog die Möglichkeit zur Mitteilung von Beschwerden, Eingaben, Lob und Dank.
Beschwerden sind Mitteilungen, die auf defizitär empfundene Verhaltens- bzw. Verfahrensweisen (u.a. Auftreten, Kommunikation, Maßnahmen) im Rahmen polizeilichen Handelns hinweisen. Eingaben sind Schreiben, die Fragen, Bitten, Hinweise, Anregungen sowie Vorschläge beinhalten.
Sie sind an keine Form gebunden und können schriftlich an
Polizeipräsidium Bonn
PÖA / Bürgerdialog
Königswinterer Straße 500
53227 Bonn
oder per Mail an
buergerdialog.bonn [at] polizei.nrw.de
sowie telefonisch an
0228 / 15 – 2219
gerichtet werden.