Nach dem Gesetz über die Organisation und die Zuständigkeit der Polizei im Lande Nordrhein-Westfalen - Polizeiorganisationsgesetz (POG NRW) bestehen bei den Kreispolizeibehörden Polizeibeiräte.
Der Polizeibeirat besteht aus 11 Mitgliedern.
Der Polizeibeirat ist Bindeglied zwischen Bevölkerung, Selbstverwaltung und Polizei. Er soll das vertrauensvolle Verhältnis zwischen ihnen fördern, die Tätigkeit der Polizei unterstützen sowie Anregungen und Wünsche der Bevölkerung an die Polizei herantragen.
Er berät mit dem Leiter der Polizeibehörde polizeiliche Angelegenheiten, die für die Bevölkerung oder für die Selbstverwaltung von Bedeutung sind. Dazu gehören auch Angelegenheiten und an die Polizeibehörde gerichtete Beschwerden, deren Bedeutung über den Einzelfall hinausgeht oder an deren Behandlung ein öffentliches Interesse besteht. Der Leiter der Polizeibehörde unterrichtet den Polizeibeirat so früh wie möglich über das Vorliegen derartiger Angelegenheiten. Darüber hinaus berichtet der Leiter der Polizeibehörde zu den Tagesordnungspunkten und legt den Stand der öffentlichen Sicherheit im Polizeibezirk dar.
Ferner ist der Polizeibeirat vor der Schaffung sozialer Einrichtungen, der Planung baulicher Maßnahmen für die Polizei, der Errichtung oder Auflösung von Polizeiwachen sowie vor der Änderung ihrer Dienstbezirke zu hören.
Die Sitzungen des Gremiums sind nicht öffentlich. Darum werden auf dieser Seite keine Tagesordnungen und Protokolle veröffentlicht.
Vorsitzender des Polizeibeirates in der aktuellen Wahlperiode (2020 - 2025) ist Michael Nabbefeld.