Die Frau fiel den Polizisten auf, da an dem E-Scooter ein Versicherungskennzeichen aus dem abgelaufenen Versicherungsjahr angebracht war. Ihr wurde die Weiterfahrt untersagt. Gegen die 33-Jährige wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
E-Scooter oder sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und somit auch versicherungspflichtig. Neben dem Versicherungsschutz benötigen die Elektroroller zudem eine Betriebserlaubnis.
Ausführliche Informationen rund um das Thema E-Scooter finden Sie auf der Internetseite der Polizei Bonn über den Link: https://bonn.polizei.nrw/artikel/e-scooter-grenzenloser-spass