Gegen 08:15 Uhr konnte der E-Scooter mit den beiden Personen auf der Rochusstraße angehalten und kontrolliert werden. Bereits beim Herantreten an den Fahrzeugführer konnten die Polizisten den Geruch von Cannabis sowie verkleinerte Pupillen feststellen. Daraufhin wurde beim 31-jährigen Fahrzeugführer auf freiwilliger Basis ein Drogenschnelltest durchgeführt. Da dieser sowohl auf Cannabis und Amphetamin positiv verlief, ordneten die Polizisten die Entnahme einer Blutprobe zur Beweissicherung an.
Dem Fahrenden wurde das Führen von Kraftfahrzeugen bis zum Abbau der konsumierten Betäubungsmittel untersagt. Zudem erhält das zuständige Straßenverkehrsamt eine Meldung bezüglich der Prüfung der Eignung des Mannes zum Führen von Kraftfahrzeugen.
Beachten Sie, dass die Nutzung eines E-Scooters unter Drogeneinfluss eine Straftat darstellen kann, die den Führerschein kosten kann. Ausführliche Infos zum Thema E-Scooter finden Sie auf unserer Infoseite unter dem Link: https://bonn.polizei.nrw/artikel/e-scooter-grenzenloser-spass