Der Mann fiel den Polizisten auf, da er beim Abbiegen von der Marktstraße in den Holzlarer Weg starke Schlangenlinien fuhr. Bereits beim Herantreten an den schwankenden 36-Jährigen konnten die Beamten einen deutlichen Alkoholgeruch wahrnehmen. Ein daraufhin durchgeführter Atemalkoholvortest ergab einen Wert von rund 1,4 Promille. Die Polizisten untersagten dem 36-Jährigen die Weiterfahrt und ordneten die Entnahme einer Blutprobe zur Beweissicherung an.
Das Verkehrskommissariat 1 der Bonner Polizei hat die weiteren Ermittlungen übernommen.
Beachten Sie, dass die Nutzung eines E-Scooters unter Alkoholeinfluss eine Straftat darstellen kann, die den Führerschein kosten kann. Es gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer. Ausführliche Infos zu Thema E-Scooter finden auf unserer Infoseite unter dem Link: https://bonn.polizei.nrw/artikel/e-scooter-grenzenloser-spass